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Ist ein Ehevertrag nötig?

Schliessen Eheleute keinen Ehevertrag ab, so werden die gesetzlichen Regeln angewendet. Danach untersteht die Ehe automatisch der „Errungenschaftsbeteiligung“. Vielleicht sollten bestimmte Vermögenswerte oder ein Geschäft bei der Auflösung des Güterstandes nicht geteilt werden oder Ehegatten wollen sich gegenseitig bestmöglich begünstigen? Vereinbaren Ehegatten in einem Ehevertrag die Gütertrennung, sind sie finanziell zumindest güterrechtlich voneinander unabhängig. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen der Errungenschaftsbeteiligung Ihren Ansprüchen nicht gerecht werden, können Sie in einem Ehevertrag eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung treffen. Ich berate Sie und finde mit Ihnen zusammen die für Sie beste Lösung.
Der Ehevertrag kann vor oder jederzeit während der Ehe abgeschlossen werden.

Wie können Sie für den Todesfall vorsorgen?

Ohne Testament und ohne Erbvertrag bestimmt das Gesetz, wer erbt. Möchten Sie den Partner oder die Partnerin, einzelne Erben oder andere Personen begünstigen? Soll der überlebende Partner die Nutzniessung am ganzen Vermögen erhalten? Vielleicht möchten Sie selber bestimmen, wer Ihre Briefmarkensammlung erhält?
Sie können ein eigenhändiges Testament verfassen. Wichtig ist, dass das Testament klar und verständlich ist, dass die Formvorschriften genau beachtet werden und, dass es im Todesfall auffindbar ist. Ich kann Ihnen Tipps dazu geben. Ein Testament kann auch von einer Urkundsperson für Sie abgefasst und beurkundet werden. Dann handelt es sich um ein öffentliches Testament. So gehen Sie sicher, dass die Bestimmungen Ihren Bedürfnissen entsprechen und rechtlich durchsetzbar sind. Mit einem Erbvertrag können sich Eheleute gegenseitig zusätzlich begünstigen. Ein Erbvertrag kann auch sinnvoll sein, um ein Familienunternehmen für einen Nachkommen zu sichern.
Ehe- und Erbverträge sind von einer Urkundsperson zu beglaubigen. Als Rechtsanwältin kann ich solche Verträge im Kanton St. Gallen nicht nur mit Ihnen aufsetzen, sondern auch beglaubigen.

Nichtverheiratete Paare sollten sich absichern!

Das Gesetz regelt die Ansprüche verheirateter Paare. Wenn Paare ohne Trauschein zusammen in eine Wohnung oder ein Haus einziehen, stellen sich rechtliche Fragen. Wer kauft die Einrichtung, wem gehören welche Gegenstände? Wer bezahlt wie viel an die Lebenshaltungskosten?
Auch Partnerschaften können scheitern. Wer hat Anspruch auf das Mobiliar, wer bezahlt die Schulden? Wie ist der Partner oder die Partnerin im Todesfall abgesichert?
Mit einem sogenannten Konkubinatsvertrag können Sie derartige Fragen regeln. Ich helfe Ihnen dabei.

 

 

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