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Ist ein Ehevertrag nötig?
Schliessen Eheleute keinen Ehevertrag ab, so werden die gesetzlichen
Regeln angewendet. Danach untersteht die Ehe automatisch der Errungenschaftsbeteiligung.
Vielleicht sollten bestimmte Vermögenswerte oder ein Geschäft
bei der Auflösung des Güterstandes nicht geteilt werden
oder Ehegatten wollen sich gegenseitig bestmöglich begünstigen?
Vereinbaren Ehegatten in einem Ehevertrag die Gütertrennung,
sind sie finanziell zumindest güterrechtlich voneinander
unabhängig. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen der Errungenschaftsbeteiligung
Ihren Ansprüchen nicht gerecht werden, können Sie in einem
Ehevertrag eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung treffen.
Ich berate Sie und finde mit Ihnen zusammen die für Sie beste
Lösung.
Der Ehevertrag kann vor oder jederzeit während der Ehe abgeschlossen
werden.
Wie können Sie für den Todesfall
vorsorgen?
Ohne Testament und ohne Erbvertrag bestimmt das Gesetz, wer erbt.
Möchten Sie den Partner oder die Partnerin, einzelne Erben
oder andere Personen begünstigen? Soll der überlebende
Partner die Nutzniessung am ganzen Vermögen erhalten? Vielleicht
möchten Sie selber bestimmen, wer Ihre Briefmarkensammlung
erhält?
Sie können ein eigenhändiges Testament verfassen. Wichtig
ist, dass das Testament klar und verständlich ist, dass die
Formvorschriften genau beachtet werden und, dass es im Todesfall
auffindbar ist. Ich kann Ihnen Tipps dazu geben. Ein Testament kann
auch von einer Urkundsperson für Sie abgefasst und beurkundet
werden. Dann handelt es sich um ein öffentliches Testament.
So gehen Sie sicher, dass die Bestimmungen Ihren Bedürfnissen
entsprechen und rechtlich durchsetzbar sind. Mit einem Erbvertrag
können sich Eheleute gegenseitig zusätzlich begünstigen.
Ein Erbvertrag kann auch sinnvoll sein, um ein Familienunternehmen
für einen Nachkommen zu sichern.
Ehe- und Erbverträge sind von einer Urkundsperson zu beglaubigen.
Als Rechtsanwältin kann ich solche Verträge im Kanton
St. Gallen nicht nur mit Ihnen aufsetzen, sondern auch beglaubigen.
Nichtverheiratete Paare sollten sich absichern!
Das Gesetz regelt die Ansprüche verheirateter Paare. Wenn Paare
ohne Trauschein zusammen in eine Wohnung oder ein Haus einziehen,
stellen sich rechtliche Fragen. Wer kauft die Einrichtung, wem gehören
welche Gegenstände? Wer bezahlt wie viel an die Lebenshaltungskosten?
Auch Partnerschaften können scheitern. Wer hat Anspruch auf
das Mobiliar, wer bezahlt die Schulden? Wie ist der Partner oder
die Partnerin im Todesfall abgesichert?
Mit einem sogenannten Konkubinatsvertrag können Sie derartige
Fragen regeln. Ich helfe Ihnen dabei.
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